Rechtsprechung
BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 12.07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verpflichtungsbegehren hinsichtlich der Anerkennung als Asylberechtigter und des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anspruch auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 3; RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 3 Bst. e
Aserbaidschan, Armenien (A), Armenier, interne Fluchtalternative, interner Schutz, Revision, Revisionsverfahren, Änderung der Rechtslage, Beurteilungszeitpunkt, Entscheidungszeitpunkt, Anerkennungsrichtlinie, Richtlinienumsetzungsgesetz, Sachaufklärungspflicht, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Anforderungen der inländischen Fluchtalternative präzisiert
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07
Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 12.07
9 Wegen der Einzelheiten der Begründung der vorliegenden Entscheidung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Senats vom gleichen Tag in der gemeinsam verhandelten Sache BVerwG 10 C 11.07 Bezug genommen (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen); die dort gemachten Ausführungen gelten für den Kläger entsprechend.
- BVerfG, 02.07.2008 - 2 BvR 877/06
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren (Art 16a …
Bei seiner erneuten Entscheidung und Beurteilung der inländischen Fluchtalternative hat das Verwaltungsgericht zudem § 60 Abs. 1 Satz 5 AufenthG in der Fassung des Art. 1 Nr. 48 Buchst. a) cc) des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 27. August 2007 (BGBl I S. 1969 ) und damit auch Art. 8 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 (ABl L 304 vom 30. September 2004) zu beachten und sich mit der Frage zu befassen, ob eine inländische Fluchtalternative nach neuer Rechtslage weiterhin dann angenommen werden kann, wenn im Herkunftsland zwar ein verfolgungsfreies Gebiet besteht, der Schutzsuchende dort jedoch sonstigen existenziellen Gefahren ausgesetzt ist, die ihm am bisherigen Aufenthaltsort in gleicher Weise drohen (verneinend bereits Bayerischer VGH…, Urteil vom 31. August 2007 - 11 B 02.31724 -, juris, Rn. 130; zum Ganzen nunmehr BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 10.07, 10 C 11.07, 10 C 12.07 -). - VG Freiburg, 12.08.2008 - A 1 K 553/08
Voraussetzungen für die Gewährung internationalen Schutzes
Für die Gewährung von internationalem Schutz unerheblich ist, ob diese Gefährdung an seinem Herkunftsort in gleicher Weise besteht (so jetzt ausdrücklich BVerwG, Urteile vom 29.5.2008 - 10 C 10.07, 10 C 11.07 und 10 C 12.07 - bislang nur Pressemeldung auf der Homepage des BVerwG). - VG Ansbach, 15.12.2023 - AN 17 S 23.31653
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag (Benin)
Liegen mehrere Staatsangehörigkeiten oder mehrere Herkunftsländer bzw. Staaten regelmäßigen Aufenthalts vor, sind Abschiebungsverbote grundsätzlich im Hinblick auf alle diese Staaten zu prüfen, außer eine Rückführung in einen dieser Staaten kommt nicht ernsthaft in Betracht (BVerwG, U.v.2.8.2007 - 10 C 12/07 u.a. - juris Rn. 13, VG Augsburg, U.v. 3.4.2019 - Au 6 K 19.30157 - juris Rn. 38).